Alle wichtigen Vorgaben zur Bebauung sind hier zusammengefasst.
- Grundstücke 1-12: Einzelhäuser,
Grundstücke 13-16: Doppelhäuser und Hausgruppen - offene Bauweise
- zulässige GRZ: 0,3
- zulässige GFZ: 0,45
- Anzahl der Vollgeschosse: bis zu II
- zulässige Sockelhöhe (OK EG Rohfußboden): bis zu 0,40 m
- maximale Traufhöhe: 4,50 m
- maximale Firsthöhe: 9,50 m
- Garagen und Nebengebäude sind auch außerhalb der Bauräume, ausgenommen der mit Geh-, Fahr-, und Leitungsrechten belasteten Flächen zulässig
- Hauptdächer: geneigte Dächer mit einer Dachneigung von 30° bis 50° zulässig,
verglaste Wintergärten: geringere Dachneigungen zulässig,
Nebengebäude und Garagen mit 0° Dachneigung sind zulässig - Dacheindeckung: rot, rotbraun, schwarz oder anthrazit
- Je Grundstück ist ein Laubbaum in den privaten Grünflächen entlang der straßenseitigen Grundstücksgrenze zu pflanzen
- Grundstückspreise bis 65,– € /m2
- keine Vorgabe bezüglich des Haustyps:)